Gebüh­ren

Die Berech­nung der tier­me­di­zi­ni­schen Leis­tun­gen im Rah­men des Behand­lungs­ver­tra­ges erfolgt nach den Vor­ga­ben der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT). Die­se Rege­lung ist seit Novem­ber 2022 ange­passt wor­den und bie­tet eine kla­re Ori­en­tie­rung bei der Kos­ten­kal­ku­la­ti­on.


Die Anfahrts­kos­ten wer­den berech­net durch das Wege­geld, wel­ches in der Gebüh­ren­ord­nung (GOT) fest­ge­legt ist und 3,50 € inkl. 19% MwSt. pro Dop­pel­ki­lo­me­ter beträgt. Dies bedeu­tet, dass Sie nur den ein­fa­chen Weg bezah­len müs­sen.

Falls Ihre Anfahrt weni­ger als 3 km beträgt, gilt die Anfahrts­pau­scha­le

von 15,47 € inkl. 19% MwSt.

Im Fal­le eines Not­fall-Ter­mins nach 20.00 Uhr müs­sen wir gemäß der neu­en Rege­lung in der Gebüh­ren­ord­nung eine Not­fall­ge­bühr von ein­ma­lig 59,50 € inkl. 19%MwSt. berech­nen.

Die Berech­nung erfolgt ab dem Stand­ort Sche­del­stra­ße in Nürn­berg.


Die Bezah­lung erfolgt nach erbrach­ter Leis­tung vor Ort

bar oder über Abrech­nung EC-Kar­te.