Die Berechnung der tiermedizinischen Leistungen im Rahmen des Behandlungsvertrages erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese Regelung ist seit November 2022 angepasst worden und bietet eine klare Orientierung bei der Kostenkalkulation.
Die Anfahrtskosten werden berechnet durch das Wegegeld, welches in der Gebührenordnung (GOT) festgelegt ist und 3,50 € inkl. 19% MwSt. pro Doppelkilometer beträgt. Dies bedeutet, dass Sie nur den einfachen Weg bezahlen müssen.
Falls Ihre Anfahrt weniger als 3 km beträgt, gilt die Anfahrtspauschale
von 15,47 € inkl. 19% MwSt.
Im Falle eines Notfall-Termins nach 20.00 Uhr müssen wir gemäß der neuen Regelung in der Gebührenordnung eine Notfallgebühr von einmalig 59,50 € inkl. 19%MwSt. berechnen.
Die Berechnung erfolgt ab dem Standort Schedelstraße in Nürnberg.
Die Bezahlung erfolgt nach erbrachter Leistung vor Ort
bar oder über Abrechnung EC-Karte.